
Ich habe mich in letzter Zeit mit der Videoüberwachung für Privatpersonen beschäftigt und bin auf ein Rätsel gestoßen.
Viele Überwachungskameras verfügen neben Cloud-Speicher über eine Gegensprecheinrichtung und damit über eine generelle Audioaufzeichnung. Das Problem sehe ich in der Audioaufzeichnung, da dieses bei einer Videoüberwachung ein Straftatbestand wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt.
Dieses Problem gibt es meiner Meinung nach bei einer Videotürklingel nicht, da die Videoaufnahme anlassbezogen ist und nicht aufgezeichnet wird. Bei Videotürklingeln z.B. von "Ring" sieht es schon anders aus, dort findet eine Videoaufzeichnung statt und diese landet sogar in einer US-Cloud. Auch gibt es von Ring Videokameras + Flutlicht mit gleicher funktionalität wie die Videotürklingel und diese sind dann keine Türklingeln mehr sondern Überwachungskameras. Die Kombination Videoüberwachung und Cloud-Speicher gibt es sehr häufig aber zum Glück gibt es auch die Möglichkeit Videos nur lokal vorzuhalten. Was es zumeist aber nicht gibt ist die Möglichkeit die Tonaufnahme auszuschalten. Dieses widersprich natürlich dem Feature "Gegensprechanlage", welche viele Kameras mitbringen. Ich hätte nun darauf getippt, dass die Verwendung dieser Kameras auch für den Gebrauch auf dem privaten Grungstück verboten ist, da man die Vertraulichkeit des Wortes von Besuchern, Postboten & co verletzten könnte. Gerade auch, da der Hinweis auf eine Videoüberwachung im privaten Bereich angeraten wird aber nicht verpflichtend ist und es im privaten Bereich auch keine Begrezung der Speicherdauer gibt.
Des Weiteren gibt es zu diesem Umstand bei Testberichten z.B. Heise Artikel: Wachposten, auch keinen Hinweis zu dieser möglichen Problematik.
Frage:
Sind Überwachungskameras wie z.B. die Ring - Floodlight mit Audioaufzeichnung für den privaten Gebrauch, wenn diese nur auf dem privaten Grundstück eingesetzt werden, erlaubt?
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Ulrich Kelber @
Mike Kuketz :mastodon: @
Mr. Datenschutz ✅ @
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