Nach einer Email-Adresse bin ich hier in NRW noch nie gefragt worden, aber immer nach Telefonnummer und Postadresse (und Name sowieso, wobei das auch nicht nötig wäre). Ich nehme an, dass das von Gesetz wegen so ist und die Gastronomen nichts dafür können, ich weiß es allerdings nicht.
Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn (…) Gastgeber (…) alle anwesenden Personen (…) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Tele-fonnummer sowie (…) Zeitraum des Aufenthalts (…) schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.
I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) (…) 4. (…) Kundenkontaktdaten der Gäste sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe - unter Einholen des Einverständnisses - nach § 2a Absatz 1 der CoronaSchVO zu erheben.